Bestimmungen, Analysen und Bewertungen von Edelsteinen




Warum bleibt der eine Stein nur ein Stein und ein anderer ist ein Edelstein? Wann ist ein Stein ein Edelstein? Wer bestimmt den Wert des Edelsteins? Fragen auf die Dr. Thomas Schr?ck die Antworten wei?.

Edelsteine sind Kristalle, die ohne Einwirkung des Menschen in der Natur entstanden sind und geh?ren zu den Mineralien. Der Ursprung des Wortes Kristall stammt vom griechischen Kristallus. Der Bergkristall verk?rpert die glasklare, farblose Variante des Quarzes. Die Kristallkunde untersucht den kristallinen Zustand der Materie. Im inneren sind Kristalle hochgeordnete Gebilde aus einzelnen chemischen Bausteinen in Form von Atomen, Ionen oder Molek?len, welche einen festen Platz haben. Unter Kristallgitter wird die r?umliche Anordnung der chemischen Komponenten verstanden. “Die Erde ist nahezu vollst?ndig aus einzelnen Kristallen aufgebaut und somit auch die Vielfalt der technischen Produkte wie die Metalle und Legierungen, die organischen und anorganischen chemischen Verbindungen. Sogar biologische Objekte haben mit Kristallen zu tun. Beispielsweise das St?tzskelett der S?ugetiere und die Z?hne der Tiere und Menschen sind ebenso aus Kristallen aufgebaut wie die Kalkschalen der Muscheln oder die Stacheln der Seeigel. Die chemischen und physikalischen Eigenschaften sind innerhalb des Kristallgitters vorhanden”, erl?utert Dr. Thomas Schr?ck, seit 30 Jahren etabliert im Edelsteinhandel als Gemmologe, Unternehmer und ?konom aus Wien in ?sterreich.

Die seltenen, sch?nen und nat?rlichen Steine haben Dr. Thomas Schr?ck bereits in seiner Kindheit in den Bann gezogen. Ausger?stet mit einem Pickel, spitzen Hammer und vor allem viel Geduld zog es ihn in die Berge seines Heimatlandes ?sterreich. Edelsteinsucher sind in den Urlaubsmonaten nicht selten anzutreffen. Besonders auf die gr?n funkelnden Smaragde aus dem ?sterreichischen Habachtal hoffen sie. Gummistiefel an den F??en, Waschsieb, Pickel im Rucksack geht es zum Leckbach. Ein Erlebnis, auch Mineralexperten werden oft hier angetroffen, sie schauen nicht nur auf das glitzernde Gr?n, sondern auch Bergkristalle und Citrine sind Objekte ihrer Freude, die im Sieb zur?ckbleiben”, freut sich Dr. Schr?ck, der damit besondere Kindheitserinnerungen verbindet.

Mineralien sind weitverbreitet, sie bilden auch die Grundlage der technisierten Welt als Rohstoffe wie Erz und Baumaterialien, Glas, Keramik u.v.a. Das Wort Mineral leitet sich vom lateinischen “Minare” ab. Im Bergbau zeigt sich die enge historische Verwandtschaft zwischen der Bergbaukunde und der Besch?ftigung mit dem gewonnenen Berggut, eben dem Mineral. Studien belegen, dass die Grundbausteine wie auch die wichtigen Spurenelemente aus den Mineralien entstammen. Die Mineralkunde besch?ftigt sich im Wesentlichen mit der Bestimmung der physikalischen und den chemischen Eigenschaften.

Warum bleibt ein Stein ein Stein und ein anderer ist ein Edelstein?

Dr. Thomas Schr?ck: “Die Besonderheit von Edelsteinen ergibt sich aus ihrer Seltenheit und ihrer Begehrtheit. In der Steinkunde werden Steine unterschiedlich eingeordnet: Schmucksteine und Edelsteine. F?r die Bestimmung der Edelsteine sind folgende Merkmale gepr?ft: H?rtegrad, Seltenheit, Nat?rlichkeit und Sch?nheit. Ein Edelstein hat mindestens den H?rtegrad acht nach der Mohs?schen Pr?fung, besticht durch seine Seltenheit und ist ein nat?rliches Produkt aus der Natur. Hinsichtlich der Farbe spielen drei Einflussfaktoren eine Rolle: die Farbe, der Ton und die Farbs?ttigung (Saturation). Der Begriff der Farbe ist jedem gel?ufig – rot, gr?n oder blau. Der Ton gibt an, wie hell oder dunkel ein Edelstein ist – beispielsweise himmelblau oder tintenblau. Die Farbs?ttigung beschreibt, wie viel an Farbe in einem Edelstein vorhanden ist – es gilt, je h?her die Farbs?ttigung ist, desto wertvoller ist der Edelstein. Steine, denen nur eines dieser Merkmale fehlt, z?hlen zu den Schmucksteinen.”

Aussagen ?ber die Echtheit eines Edelsteins erfolgt durch ein Zertifikat eines international renommierten Labors. Von H?ndlern ausgestellte Zertifikate sind beim Wiederverkauf wenig n?tzlich. Die Zertifikate attestieren: ein Foto, die Abmessungen inklusive Gewichts, die Mineralgruppe, der Edelsteinname, eine Aussage ?ber einen nat?rlichen oder synthetischen Edelstein, die Farbe, eine Aussage ?ber eine allf?llige Behandlung, wenn in Auftrag gegeben die Herkunft.

Bewertung und Wert von Edelsteinen

Dr. Thomas Schr?ck hierzu: “Edelsteine mit Investment-Zweck sollten nicht ohne Zertifikat erworben werden. Ein solches Zertifikat best?tigt Gewicht, Abmessungen, Reinheit, Farbe, Schliff, Schliffqualit?t, Politur, Symmetrie und Fluoreszenz des Edelsteins. Zudem weisen Zertifikate f?r Diamanten fortlaufende Nummern auf, die in der Rondiste (das ist die umgebende Kante des Diamanten) eingraviert ist. Die Gravur ist so klein, dass sie mit freiem Auge nicht erkennbar ist. So ist sichergestellt, dass der Stein ein entsprechendes Zertifikat besitzt. Dieses Zertifikat ist im Internet bei den renommierten Zertifizierungsstellen nach Eingabe der jeweiligen Zertifikatsnummer kostenlos abrufbar. Die weltweit am h?chsten gesch?tzten Zertifizierungsstellen sind das “Gemmological Institute of America” (GIA) und das “Hoge Raad voor Diamant” (HRD) aus den Niederlanden.

Wie bei allen Produkten spielt die Qualit?t der Edelsteine eine besondere Rolle. Die Preise f?r Edelsteine werden individuell f?r jeden Stein festgelegt. Die Qualit?t des Edelsteins gibt den Ausschlag f?r den zu erzielenden Preis.

Frau Adeline Lageder vom Gemmologischen-Labor-Austria erl?utert die Vorgehensweise f?r erstellte Befundberichte, die als anerkannte Gutachten gelten. Aufgrund der Ausbildung als FEEG Gemmologin und Goldschmiedemeisterin ist ihr nicht nur die fachkundige Bewertung von Diamanten und Edelsteinen, sondern auch von Schmuckgegenst?nden erlaubt. “Bei den von unserem Labor erstellten Befundberichten handelt es sich um gerichtlich anerkannte Gutachten. Die Gemmologisches Labor Austria KG ist – wie viele international anerkannte Labore – nicht als CIBJO Labor t?tig, da CIBJO Labore unter anderem keine Bewertungen von Diamanten und Edelsteinen durchf?hren. Auch weitere anerkannte Labore, wie zum Beispiel das SSEF (Swiss Gemmological Institute SSEF in Basel), G?belin Gem Lab in Luzern oder das GRS – Gemresearch Swisslab AG in Luzern -, sind nicht als CIBJO-Labore t?tig”, gibt Frau Adeline Lageder, die ?ber mehr als 15 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Analyse und Bewertung von Diamanten, Edelsteinen und Schmuck t?tig ist. Frau Lageder hilft als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverst?ndige im Fachgebiet 54.01. Juwelen, Edelmetalle, Edelsteine bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das Gemmologische Labor Austria erhielt schon 1997 die “Staatliche Auszeichnung” der Republik ?sterreich und ist damit berechtigt, das Wappenschild des Bundesadlers im Briefpapier zu f?hren. Frau Lageder ist in der Funktion der Gesch?ftsf?hrerin der GLA die Nachfolgerin des legend?ren und leider 2008 verstorbenen Prof. Mican.

Welche Eigenschaften als Gerichtssachverst?ndiger m?ssen erf?llt werden?

Gerichtssachverst?ndige werden alle f?nf Jahre rezertifiziert. Bei diesem Zertifizierungsverfahren werden sowohl die notwendige fachliche Weiterbildung als auch die erstellten Gutachten ?berpr?ft. Nur bei einer positiven Bewertung kann der Gerichtssachverst?ndige f?r weitere f?nf Jahre in seinem Fachgebiet t?tig sein. Zudem haftet der Gerichtssachverst?ndige f?r unrichtige Gutachten den Parteien gegen?ber pers?nlich nach ? 1299 ABGB. Den Bewertungen liegen international anerkannte Preislisten zugrunde, weiters wird eine st?ndige Marktbeobachtung durchgef?hrt. Zudem betreibt die Gemmologisches Labor Austria KG keinen An- oder Verkauf von Edelsteinen, Diamanten oder Schmuck. Die Sachverst?ndigen im Labor sind ausschlie?lich in der Erstellung von Gutachten t?tig. Damit soll sichergestellt werden, dass es zu keinerlei Interessenkonflikten kommt und der Kunde ein objektives und absolut unabh?ngiges Gutachten erh?lt. Frau Legeder weist darauf hin, dass Gerichtssachverst?ndige verpflichtet sind, objektive Gutachten zu erstellen und auf m?gliche Interessenkonflikte hinzuweisen.

Ein Zitat aus “Der Sachverst?ndige, Heft 1/2010” vom HR Dr. Alexander Schmidt: “Nach Punkt 1.2 der Standesregeln hat der Sachverst?ndige die mit seinem Eid (? 5 Abs 1 Sachverst?ndigen- und Dolmetschergesetz – SDG) ?bernommenen Verpflichtungen bei jeder Sachverst?ndigent?tigkeit, in wessen Auftrag sie auch immer erfolgt, sorgf?ltig und gewissenhaft einzuhalten. Er hat daher sowohl im Verfahren vor den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbeh?rden, aber auch als Privatgutachter die Gegenst?nde eines Augenscheins sorgf?ltig zu untersuchen, die gemachten Wahrnehmungen aus Augenschein und Aktenlage treu und vollst?ndig anzugeben und den Befund und das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft, der Kunst, der Technik, des Gewerbes oder seines Fachgebiets abzugeben. Damit wird eindeutig klargestellt, dass die Grundprinzipien der Objektivit?t, Unabh?ngigkeit und Unparteilichkeit nicht nur f?r die im beh?rdlichen Auftrag erstellten Gutachten, sondern auch f?r Privatgutachten gelten.”

V.i.S.d.P.:

Morgan Woodward
Studentin & Bloggerin

?ber die Autorin:

Morgan Woodward, eine englische Studentin, sie studiert Internationale Politik an der University of London Institute in Paris. Sie strebt an, in Zukunft Kommunikatorin zu werden, im Bereich Journalismus oder durch die politische Arbeit. Ihre Interessen liegen in den Bereichen Politik und Gesellschaft, Gesundheit und Fitness, Biologie und Reisen.

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