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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und -verbände (vzbv) ist mit einer Klage gegen HanseWerk Natur gescheitert. In diesem Verfahren hatte der Verband den Internetauftritt von HanseWerk Natur sowie die Art der Veröffentlichung von Preisregelungen und Preislisten und energetische Kennziffern im Fernwärmebereich als unzureichend kritisiert. Obwohl die geforderten Informationen zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem auf der Internetseite der HanseWerk Natur veröffentlicht waren, reichte der vzbv im Jahr 2016 Klage gegen HanseWerk Natur ein.
Im Jahr 2017 erließ das Landgericht Hamburg ein Versäumnisurteil gegen den Bundesverband Verbraucherzentralen, gegen das der Verband Einspruch einlegte. Fast zwei Jahre später hat der Bundesverband jetzt seinen Einspruch gegen dieses Urteil zurückgenommen. Dadurch wird das Versäumnisurteil gegen den Bundesverband Verbraucherzentralen rechtskräftig und die Position von HanseWerk Natur, nach der das Unternehmen ausreichend über Preise und Kennziffern informiert, implizit bestätigt.
Keywords:HanseWerk Natur, Verbraucherzentrale, Verfahren, Hamburg, Fernwärme
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